AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ginkgo Verlags

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Ginkgo-Magazin des Ginkgo Verlages zum Zweck der Verbreitung. Der Vertrag zwischen dem Ginkgo Verlag und dem Kunden kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch den Ginkgo Verlag zustande.

  2. Annahmeschluss für Print-Anzeigen ist jeweils spätestens der 1. des Monats vor Erscheinen der jeweiligen Ausgabe. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.

  3. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht ausschließlich für kostenpflichtig beauftragte Anzeigen.

  4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Für Inhalt und Rechtmäßigkeit der Anzeige haftet ausschließlich der Inserent. Der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.

  5. Der Ginkgo Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

  6. Zahlungsbedingungen: Die Rechnung für gedruckte Anzeigen wird nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe übersandt, und ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt ohne Abzug auf das ange­gebene Geschäftskonto des Ginkgo Verlags zu überweisen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Für reine online-Anzeigen gilt generell Vorkasse. Die Anzeigen werden innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang auf der Internetseite www.ginkgo-magazin.de  veröffentlicht. Der Inserent erhält eine Rechnung per Email im Pdf-Format. Im Bedarfsfall kann die „Papierversion“ im Ginkgo Verlag angefordert werden. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Bargeld, das uns auf dem Post­wege zugestellt wurde. (Ggf. bitte per Einschreiben zusenden).

  7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  8. Der Inserent von Print-Anzeigen erhält ein Belegexemplar als Pdf-Dokument. Gedruckte Belegexemplare nur auf Anforderung.

  9. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestal­tung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

  10. Ausgenommen Kleinanzeigen erhält der Inserent einen Kontrollabzug. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen die innerhalb der gesetzten Rücksendungsfrist mitgeteilt werden.

  11. Der Auftraggeber hat bei unrichtigen, unleserlichen, oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine Ersatzanzeige oder Minderung des Anzeigenpreises. Bei Nichtab­druck der Anzeige wird der Anzeigen­preis in voller Höhe erstattet. Eine weitergehende Haftung ist ausge­schlossen.

  12. Trotz bestmöglicher Reproduktion der überlassenen Fotos übernimmt der Verlag keine Haftung für die Druckqualität.

  13. Reklamationen sind nur innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang zu­lässig.

  14. Eine Kündigung eines Print-Anzeigenauftrages ist nach Anzeigenschluss nicht mehr möglich. Bei Rücktritt des Auftraggebers von seinem Auftrag werden 50% der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadens­ersatz fällig, ohne dass der Verlag den Einzelnachweis zu führen hätte. Bereits in Anspruch genommene Rabatte für Mehrfachbuchungen sind zu berichtigen und werden gemäß der Anzahl abgenommener Anzeigen nachgefordert.

  15. Für online-Anzeigen gewährleistet der Ginkgo Verlag im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des online-Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt daher nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Dem Kunde ist bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall der Server oder des vom Ginkgo Verlags genutzten Ad-Servers kommen kann. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  16. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die aktuellen Preise für Neukunden ab sofort in Kraft. Laufende Aufträge behalten die vereinbarten Konditionen mit der maximalen Vertragsdauer von 12 Monaten bzw. 6 Ausgaben bei.

  17. Druckunterlagen werden vom Verlag nur auf besondere Aufforderung sei­tens des Auftraggebers zurück­zu­geben. Die Aufbewahrungspflicht beläuft sich auf 3 Monate.

  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hannover. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Hannover im März 2019